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Die Ermächtigungsübertragungsverordnung Land- und Forstwirtschaft sowie Verbraucherschutz vom 7. Januar 2016 (SächsGVBl. S. 5), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Mai 2018 (SächsGVBl. S. 220) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 1 wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden nach den Wörtern „Staatsministerium für“ die Wörter „Energie, Klimaschutz,“ eingefügt.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Im Satzteil vor Nummer 1 werden nach den Wörtern „Staatsministerium für“ die Wörter „Energie, Klimaschutz,“ eingefügt.
In Nummer 16 werden die Wörter „§ 13 Absatz 2, 5 und 6“ durch die Wörter „§ 13 Absatz 2 sowie § 13a Absatz 1, 3, 6 und 7“ ersetzt.
In Absatz 2 werden nach den Wörtern „Das Staatsministerium für“ die Wörter „Energie, Klimaschutz,“ eingefügt und das Wort „Verbraucherschutz“ durch die Wörter „Gesellschaftlichen Zusammenhalt“ ersetzt.
§ 3 wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort „Verbraucherschutz“ durch die Wörter „Gesellschaftlichen Zusammenhalt“ ersetzt.
In Absatz 1 wird im Satzteil vor Nummer 1 das Wort „Verbraucherschutz“ durch die Wörter „Gesellschaftlichen Zusammenhalt“ ersetzt.
In Absatz 2 wird das Wort „Verbraucherschutz“ durch die Wörter „Gesellschaftlichen Zusammenhalt“ ersetzt und nach den Wörtern „dem Staatsministerium für“ die Wörter „Energie, Klimaschutz,“ eingefügt.
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