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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über Bezeichnung, Sitz, Bezirk und Zuständigkeit der Finanzämter sowie über Einrichtung und Zuständigkeit eines Landesrechenzentrums Steuern (Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung – FARZZuVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 539), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 432), wird wie folgt geändert:
§ 4 wird gestrichen.
Der bisherige § 5 wird § 4.
Ziffer I der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 Spalte 2 werden die Wörter „Feuerschutz- und Versicherungsteuer,“ gestrichen.
In Nummer 2.2 Spalte 2 werden die Wörter „Spielbank Görlitz“ und die Wörter „Spielbank Plauen“ gestrichen.
In Nummer 2.2 Spalte 3 werden die Wörter „Görlitz“ und „Plauen“ gestrichen.
In Nummer 4 Spalte 4 werden die Wörter „Zwickau-Land, Zwickau-Stadt“ durch das Wort „Zwickau“ ersetzt.
Nummer 8 Buchst. a wird wie folgt geändert:
In Spalte 3 werden die Wörter „Zwickau-Stadt“ durch das Wort „Zwickau“ ersetzt.
In Spalte 4 werden die Wörter „Zwickau-Land, Zwickau-Stadt“ durch das Wort „Zwickau“ ersetzt.
In Nummer 8 Buchst. b Spalte 4 werden die Wörter „Zwickau-Land, Zwickau-Stadt“ durch das Wort „Zwickau“ ersetzt.
In Nummer 8 Buchst. c Spalte 4 werden die Wörter „Zwickau-Land, Zwickau-Stadt“ durch das Wort „Zwickau“ ersetzt.
In Nummer 8 Buchst. d Spalte 4 werden die Wörter „Zwickau-Land, Zwickau-Stadt“ durch das Wort „Zwickau“ ersetzt.
Nummer 8 Buchst. f wird gestrichen.
Nummer 9 Buchst. a wird wie folgt geändert:
In Spalte 3 werden die Wörter „Zwickau-Stadt“ durch das Wort „Zwickau“ ersetzt.
In Spalte 4 werden die Wörter „Zwickau-Land, Zwickau-Stadt“ durch das Wort „Zwickau“ ersetzt.
In Nummer 10 Buchst. a Spalte 4 werden die Wörter „Zwickau-Land, Zwickau-Stadt“ durch das Wort „Zwickau“ ersetzt.
In Nummer 11 Spalte 4 werden die Wörter „Zwickau-Land, Zwickau-Stadt“ durch das Wort „Zwickau“ ersetzt.
In Nummer 12 Spalte 2 werden die Wörter „Umsatzsteuersonderprüfungen in länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Fällen in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsstelle beim Bundesamt für Finanzen“ durch die Wörter „Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, Umsatzsteuer-Nachschauen und sonstige Ermittlungshandlungen im Sinne des § 88 Abgabenordnung (AO) zur Umsatzsteuer in länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Fällen in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern“ ersetzt.
In Nummer 12 Spalte 4 werden die Wörter „Zwickau-Land, Zwickau-Stadt“ durch das Wort „Zwickau“ ersetzt.
Ziffer II der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Borna gehörenden Wörter „Eulatal,“ und „Lobstädt,“ gestrichen.
In Spalte 2 wird das zum Finanzamt Görlitz gehörende Wort „Klitten,“ gestrichen.
In Spalte 2 wird das zum Finanzamt Hoyerswerda gehörenden Wort „Oberlichtenau,“ gestrichen.
In Spalte 2 wird das zum Finanzamt Löbau gehörende Wort „Strahwalde,“ gestrichen.
In Spalte 2 wird das zum Finanzamt Mittweida gehörende Wort „Tiefenbach,“ gestrichen.
In Spalte 2 wird das zum Finanzamt Oschatz gehörende Wort „Pflückuff,“ gestrichen.
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Zschopau gehörenden Wörter „Venusberg,“ und „Waldkirchen/Erzgeb.,“ gestrichen.
In Spalte 1 werden die Wörter „Zwickau-Land, Zwickau“ durch das Wort „, Zwickau“ ersetzt.
In Spalte 2 wird bei den zum Finanzamt „Zwickau-Land, Zwickau“ gehörenden Wörtern nach dem Wort „Wilkau-Haßlau“ das Wort „, Zwickau“ eingefügt.
In Spalte 1 werden die Wörter „Zwickau-Stadt, Zwickau“ gestrichen.
In Spalte 2 werden die Wörter „Vom Landkreis Zwickau die Gemeinde Zwickau“ gestrichen.
Ziffer III der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
In Spalte 1 werden die Wörter „Zwickau-Land, Zwickau“ durch das Wort „Zwickau“ ersetzt.
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