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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über Bezeichnung, Sitz, Bezirk und Zuständigkeit der Finanzämter (Finanzamts-Zuständigkeitsverordnung – FAZustVO) vom 18. Juli 2000 (SächsGVBl. S. 375), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. September 2003 (SächsGVBl. S. 640) wird wie folgt geändert:
§ 2 wird wie folgt geändert:
Nummer 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Sie umfasst die Anordnung und Durchführung von allgemeinen Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) bei Groß-, Mittel- und Kleinbetrieben im Sinne des § 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung – Betriebsprüfungsordnung – (BpO 2000) vom 15. März 2000 (BStBl. I S. 368), bei Betrieben aller Größenklassen, der Konzerne sowie zusammenhängenden Unternehmen (§ 18 BpO 2000), bei Bauherrengemeinschaften, bei Erwerbergemeinschaften, bei Immobilienfonds und bei Verlustzuweisungsgesellschaften sowie die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen im Sinne des § 2 Abs. 2 der BpO 2000.“
In Nummer 4 Satz 1 werden die Wörter „allgemeinen Außenprüfungen (Betriebsprüfungen)“ durch das Wort „Betriebsprüfungen“ ersetzt.
In Nummer 5 Satz 1 werden die Wörter „allgemeinen Außenprüfungen (Betriebsprüfungen)“ durch das Wort „Betriebsprüfungen“ ersetzt.
In Nummer 6 Satz 1 werden die Wörter „allgemeinen Außenprüfungen (Betriebsprüfungen)“ durch das Wort „Betriebsprüfungen“ ersetzt. Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Versorgungsbetriebe sind Unternehmen, die sich mit der Gewinnung, Erzeugung und Verteilung von Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme befassen.“
§ 4 wird aufgehoben.
Der bisherige § 5 wird § 4.
Abschnitt I der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 Spalte 3 werden die Wörter „Chemnitz-Land“ durch die Wörter „Chemnitz-Mitte“ ersetzt.
In Nummer 8 Buchst. a Spalte 4 werden bei den zum Finanzamt Chemnitz-Süd gehörenden Angaben die Wörter „Chemnitz-Land“ gestrichen.
In Nummer 8 Buchst. b Spalte 4 werden bei den zum Finanzamt Hohenstein-Ernstthal gehörenden Angaben die Wörter „Chemnitz-Land“ gestrichen.
In Nummer 9 Buchst. a Spalte 4 werden bei den zum Finanzamt Chemnitz-Mitte gehörenden Angaben die Wörter „Chemnitz-Land“ gestrichen.
In Nummer 11 Spalte 4 werden bei den zum Finanzamt Schwarzenberg gehörenden Angaben die Wörter „Chemnitz-Land“ gestrichen.
In Nummer 12 werden die Spalten 3 und 4 wie folgt gefasst:
„Chemnitz-Süd - Regierungsbezirk Chemnitz Dresden II - Regierungsbezirk Dresden Leipzig I - Regierungsbezirk Leipzig“
Abschnitt II der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
Die Angaben zum Finanzamt Chemnitz-Land, Chemnitz in den Spalten 1 und 2 werden gestrichen.
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Freiberg gehörenden Angaben durch die Wörter „Landkreis Freiberg“ ersetzt.
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Hohenstein-Ernstthal gehörenden Angaben durch die Wörter „Landkreis Chemnitzer Land“ ersetzt.
In Spalte 2 wird bei den zum Finanzamt Meißen gehörenden Angaben das Wort „Taubenheim“ gestrichen.
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Mittweida gehörenden Angaben durch die Wörter „Landkreis Mittweida“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.