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Die Anlage zu § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über Bezeichnung, Sitz, Bezirk und Zuständigkeit der Finanzämter (Finanzamts-Zuständigkeitsverordnung – FAZustVO) vom 18. Juli 2000 (SächsGVBl. S. 375), wird wie folgt geändert:
Abschnitt I wird wie folgt geändert:
In Nummer 8 Buchst. a Spalte 4 wird bei den zum Finanzamt Bautzen gehörenden Worten das Wort „Zittau“ gestrichen.
In Nummer 8 Buchst. b Spalte 4 wird bei den zum Finanzamt Bautzen gehörenden Worten das Wort „Zittau“ gestrichen.
Der Nummer 8 wird in Spalte 2 folgender Buchstabe f angefügt:
Versicherungsteuer Dresden II Freistaat Sachsen“.
In Nummer 9 Spalte 4 wird bei den zum Finanzamt Bautzen gehörenden Worten das Wort „Zittau“ gestrichen.
Abschnitt II wird wie folgt geändert:
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Löbau gehörenden Angaben einschließlich der Worte „Vom Landkreis Löbau-Zittau“ bis einschließlich des Wortes „Strahwalde“ insgesamt durch die Worte „Landkreis Löbau-Zittau“ ersetzt.
In Spalte 2 wird bei den zum Finanzamt Mittweida gehörenden Angaben das Wort „Auerswalde“ gestrichen. Nach dem Wort „Langensteinbach“ wird das Wort „Lichtenau“ eingefügt.
In Spalte 1 wird das Wort „Zittau“ und in Spalte 2 werden die zum Finanzamt Zittau gehörenden Angaben insgesamt gestrichen.
Abschnitt III wird wie folgt geändert:
In Spalte 1 wird nach dem Wort „Bautzen“ das Wort „Borna“ eingefügt. In Spalte 2 werden nach den Worten „Landkreis Bautzen“ die Worte „Landkreis Leipziger Land“ eingefügt.
In Spalte 1 wird die Angabe „Leipzig I“ durch die Angabe „Leipzig III“ ersetzt. In Spalte 2 werden die Worte „und Landkreis Leipziger Land“ gestrichen.
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