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Liegen mehrere Fahrzeuge oder schwimmende Anlagen nebeneinander, müssen die Schiffsführer oder Aufsichtspflichtigen der dem Ufer näher liegenden Fahrzeuge das Auslegen von Laufstegen sowie das Verbringen von Gütern des Schiffsbedarfs und das Überqueren dulden.
Liegen mehrere Fahrzeuge oder schwimmende Anlagen nebeneinander, so müssen die Schiffsführer oder Obhutspflichtige der dem Ufer näher liegenden Fahrzeuge das…
Liegen mehrere Fahrzeuge oder schwimmende Anlagen nebeneinander, so müssen die Schiffsführer oder Aufsichtspflichtigen der dem Ufer näher liegenden Fahrzeuge…
Liegen mehrere Fahrzeuge nebeneinander, so ist das Überlegen von Stegen sowie das Hinüberbringen von Gütern und der Verkehr von Personen über die dem Ufer…
Schiffsführer oder Obhutspflichtiger sowie deren Vertreter haben auf Anforderung beim An-Bord-Kommen und Von-Bord-Gehen in schifffahrtsüblicher Weise behilflich…
Der Schiffsführer eines anderen Fahrzeugs als ein Fahrgastschiff darf das Fahrzeug an einer Anlegestelle der Fahrgastschiffe nur mit Erlaubnis des Berechtigten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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