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Auf Fahrzeugen und schwimmenden Anlagen darf Feuer nur in Räumen unterhalten werden, die vom Laderaum durch Schotte getrennt sind. Feuer darf nur in gesicherten Feuerstellen brennen. In unmittelbarer Nähe der Feuerstelle ist geeignetes und ausreichendes Feuerlöschgerät bereitzuhalten. Für Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern, gilt die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt zusätzlich.
Auf Fahrzeugen und schwimmenden Anlagen darf Feuer nur in Räumen unterhalten werden, die vom Laderaum durch Schotte getrennt sind. Feuer darf nur in gesicherten…
Auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Anlagen darf Feuer nur in Räumen unterhalten werden, die vom Laderaum durch Schotte getrennt sind. Feuer darf nur in…
Auf allen Seeschiffen, die gefährliche Güter befördern, ist es, ausgenommen innerhalb geschlossener Aufenthalts-, Unterkunfts- und Werkstatträume, verboten, zu…
In den Lagerhallen, auf deren Rampen und Zugängen, ferner an Orten, an denen feuergefährliche oder explosionsfähige Güter gelagert, ausgeladen oder verladen…
An allen Plätzen, wo Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoffen, brennbare Gase, entzündbare Flüssigkeiten, entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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