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In der Nähe von feuergefährlichen oder explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff ist das Rauchen sowie das Anzünden und Unterhalten offenen Feuers untersagt. Hierauf haben die Betreiber der Anlagen, in denen sich diese Stoffe befinden, durch Verbotstafeln hinzuweisen. Außerdem darf in der Nähe von feuergefährlichen oder explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff nicht gelötet, geschweißt oder nach anderen Verfahren mit Brandgefahr gearbeitet und keine Tätigkeit ausgeübt werden, bei der Funken entstehen können.
In der Nähe von feuergefährlichen oder explosionsfähigen Gütern oder Transportbehältern darf nicht geraucht, gelötet, geschweißt oder nach anderen Verfahren mit…
An allen Plätzen, wo Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoffen, brennbare Gase, entzündbare Flüssigkeiten, entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche…
In den Lagerhallen, auf deren Rampen und Zugängen, sowie in der Nähe von feuergefährlichen oder explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff, ist das…
In brandgefährdeten Bereichen dürfen Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe, mit denen die in diesen Bereichen vorhandenen brennbaren Stoffe entzündet werden können,…
In Arbeitsbereichen mit Brand- oder Explosionsgefährdungen sind das Rauchen und das Verwenden von offenem Feuer und offenem Licht zu verbieten. Unbefugten ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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