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Auf Fahrzeugen und schwimmenden Anlagen darf Feuer nur in Räumen unterhalten werden, die vom Laderaum durch Schotte getrennt sind. Feuer darf nur in gesicherten Feuerstellen brennen und ist stets unter Aufsicht zu halten. Dichtungs- oder Konservierungsmittel dürfen an Bord nur für Instandhaltungsarbeiten und nur auf freiem Deck in Behältern aus nichtbrennbaren Stoffen erhitzt werden. In unmittelbarer Nähe der Feuerstelle ist geeignetes Feuerlöschgerät bereitzuhalten. Die entsprechenden Vorschriften des ADNR gelten zusätzlich.