Art. 2 SN-12015Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa kann den Wortlaut des Abgeordnetengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden…
Art. 2 SN-5234Neuntes Gesetz zur Änderung über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Sächsischen Landtages
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Abgeordnetengesetzes in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen…
Art. 2 SN-9716Elftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Abgeordnetengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-19221Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung kann den Wortlaut des Abgeordnetengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses…
Art. 3 SN-5226Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ministergesetzes und des Abgeordnetengesetzes
Das Staatsministerium der Justiz macht den Wortlaut des Sächsischen Ministergesetzes und des Abgeordnetengesetzes in ihrer vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an…