Art. 2 SN-11546Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa kann den Wortlaut des Abgeordnetengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden…
Art. 2 SN-12015Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa kann den Wortlaut des Abgeordnetengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden…
Art. 2 SN-9716Elftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Abgeordnetengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-19221Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung kann den Wortlaut des Abgeordnetengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses…
Art. 2 SN-4629Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ministergesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Ministergesetzes in seiner vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…