Art. 2 SN-11546Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa kann den Wortlaut des Abgeordnetengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden…
Art. 2 SN-5234Neuntes Gesetz zur Änderung über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Sächsischen Landtages
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Abgeordnetengesetzes in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen…
Art. 2 SN-9716Elftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Abgeordnetengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-19221Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung kann den Wortlaut des Abgeordnetengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses…
Art. 3 SN-5226Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ministergesetzes und des Abgeordnetengesetzes
Das Staatsministerium der Justiz macht den Wortlaut des Sächsischen Ministergesetzes und des Abgeordnetengesetzes in ihrer vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an…