Art. 2 SN-11546Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa kann den Wortlaut des Abgeordnetengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden…
Art. 2 SN-5234Neuntes Gesetz zur Änderung über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Sächsischen Landtages
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Abgeordnetengesetzes in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen…
Art. 2 SN-12015Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa kann den Wortlaut des Abgeordnetengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden…
Art. 2 SN-4629Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ministergesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Ministergesetzes in seiner vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-4631Viertes Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Ministergesetzes in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…