§ 22 Abs. 1 SächsSparkWVOVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Wahl der Vertreter der Beschäftigten in den Verwaltungsräten der Sparkassen
Der Wahlvorstand benachrichtigt die als Vertreter der Beschäftigten Gewählten, die Ersatzmitglieder und die Stellvertreter unverzüglich schriftlich von ihrer…
§ 18 Abs. 1 SBGWVWahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
Der Wahlvorstand gibt das Ergebnis der Wahl unverzüglich durch einen zweiwöchigen Aushang der Wahlniederschrift an der Stelle bekannt, an der auch das…
§ 56 LWO SNLandeswahlordnung
Im Anschluss an die Feststellungen nach § 54 gibt die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher das Wahlergebnis im Wahlbezirk mit den dort bezeichneten Angaben…
§ 43 Abs. 1 SächsKomWOSächsische Kommunalwahlordnung
Sobald das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt worden ist, meldet es die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher auf dem schnellsten Wege der oder dem…
§ 63 EuWOEuropawahlordnung
Im Anschluß an die Feststellungen nach § 60 gibt der Wahlvorsteher das Wahlergebnis im Wahlbezirk mit den in dieser Vorschrift bezeichneten Angaben mündlich…