Art. 3 Nr. 3 SN-12155Änderung des Rundfunkstaatsvertrages
In § 12 Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter „die Rundfunkgebühr“ durch die Wörter „den Rundfunkbeitrag“ ersetzt.
Art. 6 Nr. 5 Buchst. b SN-12155Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages
In Satz 2 werden die Wörter „der Rundfunkgebühr“ durch die Wörter „des Rundfunkbeitrags“ ersetzt.
Art. 4 SN-12155Änderung des ZDF-Staatsvertrages
In § 29 des ZDF-Staatsvertrages vom 31. August 1991, zuletzt geändert durch den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 18. Dezember 2008, werden die Wörter…
Art. 4 Nr. 7 SN-1378Achter Rundfunkänderungsstaatsvertrag
In § 29 Satz 1 werden die Worte „von ihren Mitgliedern“ durch die Worte „aus Mitteln der Rundfunkgebühr“ ersetzt.
Art. 4 Nr. 3 Buchst. b SN-12150Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung weiterer Gesetze
In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Rundfunkgebühren“ durch das Wort „Rundfunkbeiträge“ und das Wort „Gebührenschuldners“ durch das Wort „Beitragsschuldners“…