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In § 1 Nr. 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung von Artikel 2 des Gesetzes zu dem Vertrag vom 31.05.1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen vom 28. Januar 1992 (SächsGVBl. S. 42), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Juli 2008 (SächsGVBl. S. 487) geändert worden ist, wird das Wort „Leipzig“ durch das Wort „Sachsen“ ersetzt.
in Rechts- und Amtshilfeverfahren nach dem Gesetz zu dem Vertrag vom 31. Mai 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts-…
In § 1 Nr. 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung von Artikel 2 des Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. 05. 1988 zwischen der…
In § 1 Abs. 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz vom 20. Juli 1981 zur Ausführung des Europäischen…
Dem in Bonn am 31. Mai 1988 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in…
In § 2 Absatz 1 werden die Wörter „Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Juli 2017 (SächsGVBl. S. 348)“ durch die Wörter „Artikel 5 des Gesetzes vom 28. Juni 2018…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.