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Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über das Verbot der Prostitution vom 10. September 1991 (SächsGVBl. S. 351), geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 16. Juli 2008 (SächsGVBl. S. 487, 488), wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 184 a“ durch die Angabe „§ 184e“ ersetzt.
In § 2 wird das Wort „Landesdirektionen“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
Ordnungswidrig handelt, wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten…
In § 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über das Verbot der Prostitution vom 10. September 1991 (SächsGVBl. S. 351) wird das Wort…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz über das Verbot der…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz über das Verbot der Prostitution…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden über das Verbot der Prostitution…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.