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Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, technischen Verbraucherschutzes, Strahlenschutzrechts im Anwendungsbereich der Röntgenverordnung und des Sprengstoffrechts und über die Zulassung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonntagen (Sächsische Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung – SächsArbSchZuVO) vom 6. Juli 2008 (SächsGVBl. S. 416), geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 341), wird wie folgt geändert:
§ 1 wird wie folgt geändert:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 1 Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen “.
In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Dresden“ durch das Wort „Sachsen“ ersetzt.
In Absatz 2 wird das Wort „Dresden“ durch das Wort „Sachsen“ ersetzt.
In § 2 Abs. 3 Satz 1 wird das Wort „Dresden“ durch das Wort „Sachsen“ ersetzt.
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