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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Zuständigkeit in eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren (Eisenbahnplanfeststellungs-Zuständigkeitsverordnung – EPlZuVO) vom 29. Oktober 2008 (SächsGVBl. S. 642) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
§ 1 wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort „Landesdirektionen“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In Absatz 1 werden die Wörter „Landesdirektionen sind“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen ist“ ersetzt.
In Absatz 2 werden die Wörter „Landesdirektionen sind“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen ist“ ersetzt.
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