Art. 1 SN-10490Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Verordnung zum Vollzug des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen
§ 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zum Vollzug des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (EKrGVollzVO) vom 12. Oktober 1993…
Art. 3 Nr. 5 SN-13958Wiederaufbaubegleitgesetz
In § 25 Abs. 2 Satz 2 wird das Wort „Eisenbahnkreuzungsgesetz“ durch die Angabe „Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz)…
Art. 6 Nr. 1 SN-12339Änderung der Eisenbahnplanfeststellungs-Zuständigkeitsverordnung
In der Überschrift werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
§ 1 EBKrGZustV SLVerordnung über die Zuständigkeit von Landesbehörden nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz Vom 20. Mai 1969
Bei Kreuzungen von Eisenbahnen mit Straßen ist das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Anordnungsbehörde im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes, wenn an der…
Art. 2 Nr. 3 SN-12339Änderung der Verordnung über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse
In § 12 Abs. 1 werden die Wörter „, den zuständigen Straßenbauämtern und den Landesdirektionen“ durch die Wörter „und dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr“…