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Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Personenbeförderungsrechts (Sächsische Personenbeförderungszuständigkeitsverordnung – SächsPBefZuVO) vom 27. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 415) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
§ 2 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „Die Landesdirektionen sind in ihrem jeweiligen Bereich“ werden durch die Wörter „Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ist“ ersetzt.
In Nummer 8 wird die Angabe „.“ durch die Angabe „,“ ersetzt.
Nach Nummer 8 wird folgende Nummer 9 angefügt:
„9. die Ausübung der technischen Aufsicht über Straßenbahnen und O-Busunternehmen nach § 54 Abs. 1 Satz 3 PBefG.“
Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „Die Landesdirektion Sachsen ist Anhörungsbehörde nach § 29 Abs. 1a PBefG und Planfeststellungsbehörde nach § 29 Abs. 1 PBefG.“
In Absatz 3 werden die Wörter „Die Landesdirektionen können die ihnen“ durch die Wörter „Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr kann die ihm“ ersetzt.
§ 3 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „(1)“ wird gestrichen und die Wörter „und Arbeit“ werden durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
In Nummer 3 wird die Angabe „,“ durch die Angabe „.“ ersetzt.
Nummer 4 wird gestrichen.
Absatz 2 wird aufgehoben.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.