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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Aufstellung von Nahverkehrsplänen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vom 15. Oktober 1997 (SächsGVBl. S. 587) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
§ 2 wird wie folgt gefasst:
„§ 2 Räumliche Abgrenzung der Nahverkehrspläne Die Nahverkehrspläne nach § 5 Abs. 1 ÖPNVG gelten für folgende Gebiete:
Im Nahverkehrsraum Vogtland für das Gebiet des Vogtlandkreises;
im Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau für die Gebiete der Kreisfreien Stadt Chemnitz, der Landkreise Mittelsachsen und Zwickau sowie des Erzgebirgskreises;
im Nahverkehrsraum Leipzig für die Gebiete der Kreisfreien Stadt Leipzig, der Landkreise Leipzig und Nordsachsen;
im Nahverkehrsraum Oberelbe für die Gebiete der Kreisfreien Stadt Dresden, der Landkreise Bautzen, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge;
im Nahverkehrsraum Oberlausitz/Niederschlesien für die Landkreise Bautzen und Görlitz.“
§ 4 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 werden die Wörter „sowie die Landesverkehrsgesellschaft“ gestrichen.
In Absatz 2 werden die Wörter „durch die Landesverkehrsgesellschaft gemäß § 3 Abs. 3 ÖPNVG getroffenen Entscheidungen sind zu beachten und die“ gestrichen.
In Absatz 5 werden die Sätze 1 und 2 gestrichen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.