Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren, gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst sowie für den prüfungserleichterten Aufstieg in den gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Polizeivollzugsdienst – SächsAPOPVD) vom 4. November 2010 (SächsGVBl. S. 300), geändert durch Verordnung vom 8. August 2011 (SächsGVBl. S. 319), wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 2 werden die Wörter „Aus- und Fortbildungsinstitut der sächsischen Polizei“ durch die Wörter „Präsidium der Bereitschaftspolizei“ ersetzt.
§ 8 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
In Nummer 2 werden die Wörter „die Landespolizeidirektion Zentrale Dienste“ durch die Wörter „das Polizeiverwaltungsamt“ ersetzt.
In Nummer 4 werden die Wörter „die Bereitschaftspolizeiabteilungen und das Aus- und Fortbildungsinstitut der sächsischen Polizei,“ gestrichen.
In § 24 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „Aus- und Fortbildungsinstituts der sächsischen Polizei“ durch die Wörter „Präsidiums der Bereitschaftspolizei“ ersetzt.
In § 37 Abs. 2 werden die Wörter „Aus- und Fortbildungsinstitut der sächsischen Polizei“ durch die Wörter „Präsidium der Bereitschaftspolizei“ ersetzt.
In § 52 Satz 2 werden die Wörter „am Aus- und Fortbildungsinstitut der sächsischen Polizei“ durch die Wörter „beim Präsidium der Bereitschaftspolizei“ ersetzt.
In § 63 Satz 1 Nr. 3 werden die Wörter „die Landespolizeidirektion Zentrale Dienste“ durch die Wörter „das Polizeiverwaltungsamt“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.