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In § 20 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Rettungsdienstplanung im Freistaat Sachsen (Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung – SächsLRettDPVO) vom 5. Dezember 2006 (SächsGVBl. S. 532), die zuletzt durch Verordnung vom 6. Januar 2011 (SächsGVBl. S. 15) geändert worden ist, werden die Wörter „Landesdirektion Leipzig“ durch die Wörter „oberen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde“ ersetzt.
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