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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsische Katastrophenschutzverordnung – SächsKatSVO) vom 19. Dezember 2005 (SächsGVBl. S. 324), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. November 2010 (SächsGVBl. S. 350), wird wie folgt geändert:
In § 5 Abs. 3 wird das Wort „oberen“ durch das Wort „obere“ ersetzt. 2 In den §§ 7 und 8 werden jeweils die Wörter „Die oberen und unteren“ durch die Wörter „Die obere und die unteren“ ersetzt.
In § 10 Abs. 5 Satz 1 werden nach dem Wort „unteren“ die Wörter „Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden“ eingefügt und die Wörter „oberen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden“ durch die Wörter „der Verwaltungsstab in der oberen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde“ ersetzt.
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