§ 6 Abs. 1 SächsKomVerfRDVOSächsische Kommunalverfassungsrechtsdurchführungsverordnung
Bei Grenzstreitigkeiten zwischen Gemeinden, bei denen nicht für alle beteiligten Gemeinden nach § 112 Absatz 1 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung dieselbe…
§ 6 Abs. 1 SächsLKrOSächsische Landkreisordnung
Das Gebiet des Landkreises besteht aus den nach geltendem Recht zum Landkreis gehörenden Gemeinden. Über Grenzstreitigkeiten entscheidet die…
§ 8 Abs. 1 SächsLKrOSächsische Landkreisordnung
Im Fall des § 7 Absatz 2 Satz 2 und bei sonstigen Änderungen von Gemeindegrenzen durch Vereinbarung, durch die das Gebiet von Landkreisen betroffen wird, regeln…
§ 112 Abs. 1 SächsGemOSächsische Gemeindeordnung
Rechtsaufsichtsbehörde für kreisangehörige Gemeinden ist das Landratsamt, für Kreisfreie Städte die Landesdirektion Sachsen. Obere Rechtsaufsichtsbehörde ist…
§ 127 Abs. 1 Nr. 6 SächsGemOSächsische Gemeindeordnung
die Zuständigkeit der Rechtsaufsichtsbehörden bei Streitigkeiten nach § 7 Absatz 1 Satz 2 und bei Gebietsänderungen nach § 8,