Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung des Staatministeriums des Innern zur Durchführung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (DVO SächsGemO) vom 8. Juni 1993 (SächsGVBl. S. 521), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. August 2008 (SächsGVBl. S. 547), wird wie folgt geändert:
In § 2 Abs. 3 Satz 1 wird das Wort „Hauptstaatsarchiv“ durch das Wort „Staatsarchiv“ ersetzt.
§ 3 wird wie folgt gefasst:
„§ 3 Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde bei Grenzstreitigkeiten Sofern nicht für alle Gemeinden, die durch eine Grenzstreitigkeit berührt werden, dieselbe Rechtsaufsichtsbehörde zuständig ist, trifft die obere Rechtsaufsichtsbehörde die Entscheidung.“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.