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Die Sächsische Amtsarztkursverordnung vom 28. Oktober 2008 (SächsGVBl. S. 646), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Mai 2012 (SächsGVBl. S. 339) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 5 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Er umfasst die in der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Durchführung des Amtsarztkurses und zur Prüfung über die Qualifikation als Amtsarzt im Freistaat Sachsen nach dem ‚Curriculum Kursweiterbildung Öffentliches Gesundheitswesen‘ der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf und der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen vom 16. November 2019 (SächsABl. S. 1723), in der jeweils geltenden Fassung, aufgeführten Lehrgebiete im Umfang von mindestens 760 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten.“
Satz 3 wird aufgehoben.
In § 13 Absatz 5 werden die Wörter „in der Anlage aufgeführten Lehrgebiete“ durch die Wörter „Lehrgebiete nach § 5 Absatz 1 Satz 2“ ersetzt.
Die Anlage wird aufgehoben.
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