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§ 1 Nr. 16 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich der Rechtspflege auf das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa (Zuständigkeitsübertragungsverordnung Justiz – ZustÜVOJu) vom 7. November 2007 (SächsGVBl. S. 501), die zuletzt durch Verordnung vom 7. Januar 2011 (SächsGVBl. S. 12) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Die Angabe „§ 347 Abs. 4 Satz 1“ wird durch die Angabe „§ 347 Abs. 4 Satz 3“ ersetzt.
Die Angabe „Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2512, 2517)“ wird durch die Angabe „Artikel 4 des Gesetzes vom 15. März 2012 (BGBl. II S. 178)“ ersetzt.
In § 1 Nr. 10 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich der…
In § 1 Nr. 10 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich der…
In § 1 Nr. 10 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich der…
Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich der Rechtspflege auf das…
Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich der Rechtspflege auf das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.