§ 3 SN-2423Verwaltungseinheit Nünchritz
Zwischen der Gemeinde Nünchritz als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Diesbar-Seußlitz und Glaubitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 14 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Zwischen der Gemeinde Neschwitz als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Puschwitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 4 SN-2423Verwaltungseinheit Gröditz
Zwischen der Stadt Gröditz als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Nauwalde ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 23 Abs. 2 SN-2423Verwaltungseinheit Dohna
Zwischen der Stadt Dohna als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Müglitztal ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 21 Abs. 2 SN-2423Verwaltungseinheit Altenberg
Zwischen der Stadt Altenberg als erfüllender Gemeinde und der Stadt Bärenstein sowie der Gemeinde Hermsdorf/Erzgeb. ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu…