§ 22 Abs. 2 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Zwischen der Gemeinde Hirschfelde als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Dittelsdorf und Schlegel ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 2 SN-1260Verwaltungseinheit Delitzsch
Zwischen der Stadt Delitzsch als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Döbernitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 4 Abs. 2 SN-1260Verwaltungseinheit Krostitz
Zwischen der erfüllenden Gemeinde Krostitz und der Gemeinde Schönwölkau ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 36 Abs. 2 SN-2005Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge
Die Gemeinden Oberwiera und Remse haben mit der Stadt Waldenburg und der Gemeinde Wolkenburg-Kaufungen den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende…
§ 5 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Gemeinde Röderaue als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Wülknitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.