§ 22 SN-1260Verwaltungseinheit Döbeln
Zwischen der Stadt Döbeln als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Ebersbach ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 23 Abs. 2 SN-1260Verwaltungseinheit Ostrau
Zwischen der Gemeinde Ostrau als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Zschaitz-Ottewig ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 24 Abs. 2 SN-1260Verwaltungseinheit Dommitzsch
Zwischen der Stadt Dommitzsch als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Elsnig und Trossin ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 3 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Gemeinde Nünchritz als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Diesbar-Seußlitz und Glaubitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 22 Abs. 2 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Zwischen der Gemeinde Hirschfelde als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Dittelsdorf und Schlegel ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.