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Verwaltungsgemeinschaften und gemeinsame Verwaltungsämter in der Planungsregion Westsachsen, die vor dem Inkrafttreten des Sächsischen Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit ( SächsKomZG ) vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815, 1103), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Januar 1998 (SächsGVBl. S. 2), entstanden sind und die bis zur Verkündung dieses Gesetzes keine Anpassung nach § 78 SächsKomZG vorgenommen haben, sind aufgelöst.
Verwaltungsgemeinschaften und gemeinsame Verwaltungsämter in der Planungsregion Südwestsachsen, die vor dem Inkrafttreten des Sächsischen Gesetzes über…
Verwaltungsgemeinschaften und gemeinsame Verwaltungsämter in der Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge, die vor dem Inkrafttreten des Sächsischen Gesetzes über…
Verwaltungsgemeinschaften und gemeinsame Verwaltungsämter in der Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge, die vor dem Inkrafttreten des Sächsischen Gesetzes…
Verwaltungsgemeinschaften und gemeinsame Verwaltungsämter in der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien, die vor dem Inkrafttreten des Sächsischen Gesetzes…
Verwaltungsverband und Verwaltungsgemeinschaft, sofern diese bis zum 17. November 2012 wirksam entstanden sind.“
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.