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§ 1 Abs. 1 des Sächsischen Hochschulgesetzes , zuletzt geändert durch Artikel 1 dieses Gesetzes, wird wie folgt geändert:
Nummer 2 wird gestrichen.
Die bisherigen Nummern 3 und 4 werden die Nummern 2 und 3.
Die neue Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
„3. die Fachhochschulen – Hochschulen für angewandte Wissenschaften: a) Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden – Hochschule für angewandte Wissenschaften, b) Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig – Hochschule für angewandte Wissenschaften, c) Hochschule Mittweida – Hochschule für angewandte Wissenschaften, d) Hochschule Zittau/Görlitz – Hochschule für angewandte Wissenschaften, e) Westsächsische Hochschule Zwickau – Hochschule für angewandte Wissenschaften.“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.