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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten bei der Durchführung abfallrechtlicher und bodenschutzrechtlicher Vorschriften (ABoZuVO) vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 457) wird wie folgt geändert:
§ 2 wird wie folgt geändert:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 2 Landesdirektion Sachsen“.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden die Wörter „Den oberen Abfallbehörden“ durch die Wörter „Der oberen Abfallbehörde“ ersetzt.
In Satz 2 werden die Wörter „sind die oberen Abfallbehörden“ durch die Wörter „ist die obere Abfallbehörde“ ersetzt.
In Satz 3 wird das Wort „Abfallbehörden“ durch das Wort „Abfallbehörde“ ersetzt.
§ 6 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 wird die Angabe „(1)“ gestrichen.
Absatz 2 wird aufgehoben.
Nach der Angabe zu § 13 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 13a Zuständigkeit, Aufsicht und Befugnisse“.
In § 13a Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter „den oberen Abfallbehörden“ durch die Wörter „der oberen Abfallbehörde“ ersetzt.
Der Vollzug abfall- und bodenschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Abfallverbringungsgesetzes, des…
In Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und“ ersetzt und folgende Nummer 3 angefügt:
§ 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten bei der Durchführung abfallrechtlicher und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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