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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Förderung von Beratungsstellen nach dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (SächsSchKGAGFördVO) vom 23. Dezember 2008 (SächsGVBl. 2009 S. 15) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden nach dem Wort „Soziales“ die Wörter „und Verbraucherschutz“ eingefügt.
In § 1 werden die Wörter „Landesdirektion Chemnitz“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In § 2 Abs. 1 wird die Angabe „vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 853, 866)“ durch die Angabe „vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 388), in der jeweils geltenden Fassung,“ ersetzt.
In § 5 Abs. 2 werden nach dem Wort „Soziales“ die Wörter „und Verbraucherschutz“ eingefügt.
Die Anerkennung einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle aufgrund der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit,…
§ 2 wird wie folgt geändert:
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Förderung von Beratungsstellen nach dem Sächsischen…
Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt: „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen…
In § 2 Absatz 1 werden die Wörter „Artikel 1 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349)“ durch die Wörter „Artikel 13 des Gesetzes vom 15. Dezember…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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