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In § 10 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Sächsische Kommunalabwasserverordnung – SächsKomAbwVO) vom 3. Mai 1996 (SächsGVBl. S. 180), die zuletzt durch Verordnung vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 448) geändert worden ist, werden die Wörter „örtlich zuständige“ gestrichen.
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem…
In Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a werden die Wörter „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Umsetzung der Richtlinie…
In der Überschrift wird die Angabe „(VOkomAbw)“ durch die Angabe „(Sächsische Kommunalabwasserverordnung – SächsKomAbwVO)“ ersetzt.
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem…
In § 10 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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