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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft und ländlicher Raum sowie Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz (Förderzuständigkeitsverordnung Umwelt/Landwirtschaft – SMULFördZuVO) vom 21. Dezember 2005 (SächsGVBl. S. 376), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. September 2008 (SächsGVBl. S. 561), wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 2 werden die Wörter „sind die Landesdirektionen“ durch die Wörter „ist die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In § 2 Abs. 2 werden die Wörter „sind die Landesdirektionen“ durch die Wörter „ist die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
§ 7 Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:
„1. im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 ist, soweit in § 10 Nr. 2 nichts anderes bestimmt ist, die Landesdirektion Sachsen,“.
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