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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Regelung des Schiffverkehrs auf Gewässern im Freistaat Sachsen (Sächsische Schifffahrtsverordnung – SächsSchiffVO) vom 12. März 2004 (SächsGVBl. S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 2. März 2012 (SächsGVBl. S. 163, 166), wird wie folgt geändert:
§ 1 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 wird die Angabe „Anlage 3“ durch die Angabe „Anlage 2 Nr. 1 und 2“ ersetzt.
In Nummer 2 wird die Angabe „§ 36 Abs. 2 Satz 2“ durch die Angabe „§ 17 Abs. 2 Satz 3“ ersetzt.
In Absatz 3 werden die Angabe „Anlage 1“ durch die Angabe „Anlage 3“ und die Angabe „§ 70 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1“ durch die Angabe „§ 32 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1“ ersetzt.
In § 16 Abs. 1 bis 4 wird jeweils die Angabe „§ 135 Abs. 1 Nr. 22“ durch die Angabe „§ 122 Abs. 1 Nr. 24“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.