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Das Gesetz über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen (Finanzausgleichsgesetz – FAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 2003 (SächsGVBl. S. 6) wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 Satz 5 wird gestrichen.
§ 4 wird wie folgt geändert:
Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „Die Schlüsselmasse der Landkreise wird im Jahr 2004 zu Lasten der Schlüsselmasse der kreisangehörigen Gemeinden um 2 850 000 EUR erhöht.“
Absatz 4 wird wie folgt geändert:
In Satz 2 Nr. 1. wird die Zahl „9,35“ durch die Zahl „6,53“ ersetzt.
In Satz 2 Nr. 2. wird die Zahl „2,24“ durch das Wort „Null“ ersetzt.
In Satz 2 Nr. 3. wird die Zahl „7,37“ durch die Zahl „4,61“ ersetzt.
Nach Satz 2 werden folgende Sätze eingefügt:
„Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, für den Fall, dass sich die kommunalen Steuern günstiger entwickeln als bei der Ermittlung der Finanzausgleichsmasse nach § 2 Abs. 1 für das Jahr 2004 erwartet, die Anteile der investiven Schlüsselzuweisungen an der Gesamtschlüsselmasse durch Rechtsverordnung wie folgt zu erhöhen: bei kreisangehörigen Gemeinden um bis zu 2,82 Prozentpunkte, bei Kreisfreien Städten um bis zu 2,76 Prozentpunkte. Der Beirat für den kommunalen Finanzausgleich (§ 34) ist anzuhören.“
In § 18 Abs. 1 wird die Zahl „4 900“ durch die Zahl „3 675“ ersetzt.
§ 19 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 1wird die Zahl „10 700“ durch die Zahl „8 025“ ersetzt.
In Absatz 2 Satz 1 wird die Zahl „6 500“ durch die Zahl „4 875“ ersetzt.
In § 20 Abs. 1 wird die Zahl „2 600“ durch die Zahl „1 950“ ersetzt.
§ 23 Abs. 1 Nr. 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „1. den Straßenbau im Jahr 2003 in Höhe von 25 565 000 EUR und
den allgemeinen Schulhausbau in den Jahren 2003 und 2004 jeweils in Höhe von 25 565 000 EUR.“
§ 4 Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
In Satz 1 wird die Zahl „3 099 374 000“ durch die Zahl „2 974 571 000“ ersetzt.
§ 4 Abs. 3 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.