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In § 15 Abs. 3 Satz 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die Ausbildung und Prüfung der staatlich geprüften Lebensmittelchemiker ( LMChemAPVO) vom 28. Juni 2000 (SächsGVBl. S. 335), die durch Artikel 46 der Verordnung vom 10. April 2003 (SächsGVBl. S. 94, 98) geändert worden ist, wird die Angabe „Erziehungszeiten in entsprechender Anwendung des § 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Erziehungsurlaub der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Erziehungsurlaubsverordnung – ErzUrlVO) vom 16. März 1993 (SächsGVBl. S. 241)“ durch die Angabe „der Elternzeit in entsprechender Anwendung des § 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Elternzeit der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Elternzeitverordnung – SächsEltZVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2002 (SächsGVBl. S. 192), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. November 2005 (SächsGVBl. S. 283) geändert worden ist,“ ersetzt.
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