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Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Anerkennung der Bedingungen zur Grundsteuerbefreiung von Grundbesitz (Sächsische Grundsteuer-Anerkennungsverordnung – SächsGrStAnerkV) vom 4. Juni 1996 (SächsGVBl. S. 237), geändert durch Verordnung vom 21. Oktober 2009 (SächsGVBl. S. 558), wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird die Angabe „SächsGrStAnerkV“ durch die Angabe „SächsGrStAnerkVO“ ersetzt.
§ 1 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 werden die Wörter „die Oberfinanzdirektion Chemnitz“ durch die Wörter „das Landesamt für Steuern und Finanzen“ ersetzt.
In Absatz 2 wird nach dem Wort „Landesdirektion“ das Wort „Sachsen“ eingefügt.
§ 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „em“ durch das Wort „dem“ ersetzt.
In Satz 2 werden die Wörter „der Oberfinanzdirektion Chemnitz“ durch die Wörter „dem Landesamt für Steuern und Finanzen“ ersetzt.
In Satz 3 werden die Wörter „Die Oberfinanzdirektion Chemnitz“ durch die Wörter „Das Landesamt für Steuern und Finanzen“ ersetzt.
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