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Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vom 10. bis 27. September 2002 wird wie folgt geändert:
§ 14 Abs. 9 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden die Worte „,soweit die Aufsicht über Rundfunk betroffen ist,“ gestrichen.
Die Sätze 2 bis 4 werden gestrichen.
Die bisherigen Sätze 5 und 6 werden die Sätze 2 und 3.
§ 18 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Es wird folgender neuer Satz 2 eingefügt: „Die Stelle „jugendschutz.net“ wird von den Landesmedienanstalten und den Ländern bis zum 31. Dezember 2008 gemeinsam finanziert.“
Der bisherige Satz 2 wird Satz 3 und es werden nach dem Wort „Stelle“ die Worte „durch die Länder“ eingefügt.
Der bisherige Satz 3 wird Satz 4.
In § 26 Abs. 1 Sätze 3 und 4 wird das Datum „31. Dezember 2006“ jeweils ersetzt durch das Datum „31. Dezember 2008“.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.