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In den Anhang sind diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen Posten der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Vermögensrechnung vorgeschrieben sind. Insbesondere sind das Basiskapital, die Rücklagen, die Fehlbeträge gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung und der Betrag der verfügbaren Mittel gemäß § 72 Absatz 4 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung zu erläutern.
Ferner sind anzugeben:
die auf die Posten der Ergebnisrechnung und der Vermögensrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden;
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden samt Begründung; deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen;
ausgeübte Wahlrechte in Bezug auf die Erfassung und Bewertung und ihre Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, soweit diese wesentlich sind;
wesentliche, über die kommunalrechtlichen Regelungen hinausgehende dingliche, gesetzliche oder vertragliche Einschränkungen der Verfügbarkeit oder Verwertung des in der Vermögensrechnung ausgewiesenen Grund und Bodens sowie der Gebäude und anderer Bauten; ferner sind diesbezüglich künftige Aufwendungen oder Auszahlungen im Anhang darzustellen und zu erläutern;
die Anwendung der Leistungsabschreibung einschließlich Begründung;
Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten;
Erläuterung der unter der Vermögensrechnung aufzuführenden Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre und der übertragenen Ermächtigungen;
die Sparkassenträgerschaft unter Angabe des Eigenkapitals der Sparkasse und der Quote der Trägerschaft sowie Angaben zu übertragenen Sparkassenträgerschaften entsprechend;
die rechtlich selbstständigen örtlichen Stiftungen und sonstiges Treuhandvermögen;
bei Fremdwährungen der Kurs der Währungsumrechnung;
Verpflichtungen gegenüber organisatorisch oder rechtlich verselbständigten Einheiten nach § 88b Absatz 1 Satz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung;
sonstige Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können, sofern diese Angaben für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung sind.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.