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Der Verurteilte hat den Weisungen der Vollstreckungsbehörde nachzukommen.
Sind dem Sozialen Dienst der Justiz Aufgaben nach § 8 übertragen, hat der Verurteilte dessen Anordnungen nachzukommen.
Der Verurteilte hat den Anweisungen der jeweiligen Einsatzstelle Folge zu leisten.
Die Anordnung darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Vollzugsbedienstete sie trotzdem, trifft ihn eine Schuld nur,…
Die Gefangenen haben die Anordnungen der Bediensteten zu befolgen, auch wenn sie sich durch diese beschwert fühlen. Einen ihnen zugewiesenen Bereich dürfen sie…
Eine Anordnung darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Vollzugsbeamte die Anordnung trotzdem, so trifft ihn eine…
Die Verurteilten haben den Weisungen der Strafvollstreckungsbehörde und hinsichtlich der ihnen obliegenden Pflichten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses…
Die verurteilte Person hat den Weisungen der Strafvollstreckungsbehörde und hinsichtlich der ihr obliegenden Pflichten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.