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In § 5 Satz 1 des Gesetzes über die Gewährung von Landeserziehungsgeld im Freistaat Sachsen (Sächsisches Landeserziehungsgeldgesetz – SächsLErzGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 60), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 395) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung“ eingefügt.
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