§ 9 Abs. 1 ASYSZE SLVerwaltungsvereinbarung ASYS in der Fassung vom 10. November 1997[1]
Alle im Rahmen der Finanzierungspläne nach § 4 Abs. 3 anfallenden und alle übrigen gemeinschaftlichen Kosten aus dieser Verwaltungsvereinbarung werden zwischen…
§ 10 Nr. III BauAufgBundKErstV SLVereinbarung über die Erstattung der dem Land bei der Erledigung von Bauaufgaben des Bundes entstehenden Kosten gemäß Ziffer 5 des Verwaltungsabkommens über die Erledigung von Bauaufgaben des Bundes vom 24. September/20.Oktober 1969[1] zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen (nachstehend Bund genannt) und dem Saarland, vertreten durch das Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten (nachstehend Land genannt) Vom 17. Mai/2. Oktober 2002
Im Rahmen der geltenden Verwaltungsabkommen beanspruchen beide Seiten eine angemessene Regelung zur Erstattung der Verwaltungskosten.