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Soweit keine verbindlichen Standards vorgegeben sind, wird die Staatsregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung Regelungen zu erlassen zu:
landesspezifischen Standards
zur Gewährleistung der behördenübergreifenden Interoperabilität nach § 9 Absatz 1 zwischen elektronischen Verfahren, E-Government-Anwendungen und informationstechnischen Systemen zur elektronischen Unterstützung der Verwaltungstätigkeit und
für die behördenübergreifende elektronische Kommunikation sowie
dem Einsatz bestimmter E-Government-Anwendungen und informationstechnischer Systeme zur elektronischen Unterstützung der Verwaltungstätigkeit, sofern die Interoperabilität nicht auf andere Weise hergestellt werden kann.
Zu den landesspezifischen Standards nach Absatz 1 Nummer 1 gehören insbesondere die Festlegung von
technischen Vorgehensweisen für elektronische Verfahren, E-Government-Anwendungen und informationstechnische Systeme zur Unterstützung der Verwaltungstätigkeit (technische Standards) durch die Definition von Schnittstellen, die Festlegung von Datenaustauschschemata oder von Daten- und Dateiformaten für die Speicherung, den Austausch oder die Be- und Verarbeitung von Daten,
organisatorischen Bedingungen oder von Vorgehensweisen hinsichtlich des Verfahrens für elektronische Verfahren, E-Government-Anwendungen und informationstechnische Systeme zur Unterstützung der Verwaltungstätigkeit (organisatorische Standards) durch die Festlegung von zeitlichen oder fachlichen Schnittstellen sowie
technischen Vorgehensweisen und organisatorischen Bedingungen, die die Verfügbarkeit, Unversehrtheit oder die Vertraulichkeit von Daten betreffen (Sicherheitsstandards).
landesspezifischen Interoperabilitäts- und Informationssicherheitsstandards für verwaltungsebenenübergreifende elektronische Verwaltungsabläufe der im Freistaat…
Werden dem Freistaat Sachsen Interoperabilitäts- und Informationssicherheitsstandards verbindlich durch Beschlüsse des IT-Planungsrates gemäß Artikel 91c Absatz…
Fasst der Planungsrat für die IT-Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung zwischen Bund und Ländern (IT-Planungsrat) einen verbindlichen Beschluss über…
technischen Vorgehensweisen für elektronische Verfahren, E-Government-Anwendungen und informationstechnische Systeme zur Unterstützung der Verwaltungstätigkeit…
¹Beschlüsse über Standards im Sinne des Absatz 1 werden vom IT-Planungsrat mit der Zustimmung des Bundes und einer Mehrheit von elf Ländern, welche mindestens…
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