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Die Gemeinsame Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und der Sächsischen Staatsministerien der Finanzen, des Innern, der Justiz und für Europa, für Kultus, für Soziales und Verbraucherschutz, für Umwelt und Landwirtschaft, für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie für Wissenschaft und Kunst zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes, des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (Sächsische Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen – SächsBBiGAVO) vom 19. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 152), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 17. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 874, 886), wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 werden die Wörter „das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ durch die Wörter „die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland“ ersetzt.
§ 3 Nr. 2 Buchst. g wird wie folgt geändert:
Doppelbuchstabe aa wird gestrichen.
Die Doppelbuchstaben bb und cc werden die Doppelbuchstaben aa und bb.
Die Anlagen 1 und 2 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.