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Die Sächsische Hochschulleistungsbezügeverordnung-SMI vom 3. März 2008 (SächsGVBl. S. 249), die durch Artikel 14 der Verordnung vom 16. September 2014 (SächsGVBl. S. 530) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter „Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen“ durch die Wörter „Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum“ ersetzt.
In § 1 wird die Angabe „SächsBesG“ durch die Wörter „des Sächsischen Besoldungsgesetzes“ und die Wörter „Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen“ werden durch die Wörter „Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum“ ersetzt.
In § 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 36 Abs. 2 SächsBesG“ durch die Wörter „§ 36 Absatz 2 des Sächsischen Besoldungsgesetzes“ ersetzt.
In § 3 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 36 Abs. 3 SächsBesG“ durch die Wörter „§ 36 Absatz 3 des Sächsischen Besoldungsgesetzes“ ersetzt.
In § 4 wird die Angabe „§ 36 Abs. 4 SächsBesG“ durch die Wörter „§ 36 Absatz 4 des Sächsischen Besoldungsgesetzes“ ersetzt.
In § 5 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „SächsBesG“ durch die Wörter „des Sächsischen Besoldungsgesetzes“ ersetzt.
In § 6 Absatz 1 wird die Angabe „§ 38 Abs. 1 SächsBesG“ durch die Wörter „§ 38 Absatz 1 des Sächsischen Besoldungsgesetzes“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.