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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über das Trennungsgeld der Beamten und Richter (Sächsische Trennungsgeldverordnung – SächsTGV) vom 11. November 1994 (SächsGVBl. S. 1634), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. November 2012 (SächsGVBl. S. 625), wird wie folgt geändert:
§ 2 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 6 wird das Wort „unverheirateten“ durch das Wort „ledigen“ ersetzt.
In Absatz 2 Satz 1 Nr. 5 wird nach den Wörtern „seines Ehegatten“ die Angabe „oder Lebenspartners im Sinne des § 1 des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG) vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juni 2014 (BGBl. I S. 786) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung“ eingefügt.
In Absatz 2 Satz 1 Nr. 5 und 6 werden jeweils nach den Wörtern „des Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartners“ eingefügt.
In § 2a Abs. 3 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“ eingefügt.
§ 3 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 wird nach der Angabe „[SächsGVBl. S. 866, 876],“ die Angabe „das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 [SächsGVBl. S. 970, 1080] geändert worden ist,“ eingefügt.
In Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“ eingefügt.
In Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b werden nach dem Wort „eheähnlicher“ die Wörter „oder lebenspartnerschaftsähnlicher“ eingefügt.
§ 5 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartner“ eingefügt.
In Absatz 3 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspartners“ eingefügt.
In § 6 Abs. 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 6 Abs. 3 SächsRKG“ durch die Angabe „§ 5 Abs. 5 SächsRKG“ ersetzt.
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